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LogopädInnen untersuchen und behandeln sowohl Kinder und Jugendliche als auch erwachsene Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht sein können.
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Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die logopädische Behandlung muß von einem Arzt verordnet werden. Die Heilmittelverordnungen für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie dürfen gemäß der Heilmittelrichtlinien von allen Ärzten erteilt werden, dies können z.B. Kinderärzte, Hausärzte, HNO-Ärzte, Neurologen, etc. sein. Die logopädische Behandlung kann -wenn vom Arzt verordnet- auch als Hausbesuch durchgeführt werden.
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